Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich


(1)

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und / oder Werke auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

 

(2)
Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

 

(3)

Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von der Agentur schriftlich oder per E-Mail bestätigt worden ist.

 

(4)
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/ oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

§ 2 Präsentationen

 

Die Entwicklung konzeptioneller, inhaltlicher und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur sowie deren Vorstellung erfolgt gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.

 

§ 3 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten

 

(1)
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

 

(2)
Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 15 % werden dem Kunden angezeigt.

 

(3)

Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von externen Dienstleistern wie Grafikern, Webdesignern, Programmierern, Fotografen, Models, Musikern u.ä. sowie Aufwendungen für Material, Versand, Telefon, Telefax, Kurier, Online-Gebühren, Reisespesen u.ä. sind gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

(4)

Wird nach Auftragserteilung der Auftrag von dem Auftraggeber zurückgezogen aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, so bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur davon unberührt. Die Agentur wird jedoch das abziehen, was sie infolge der Zurückziehung des Auftrages an Aufwendungen erspart.

 

§ 4 Treuebindung an den Auftraggeber

 

(1)
Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z.B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.

 

(2)
Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.

 

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

 

(1)
Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

 

(2)
Im Falle einer Rechte-Übertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.

 

(3)
Das Eigentum an allen Arbeitsergebnissen der Agentur und sämtliche Rechte hieran gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

 

§ 6 Rechnungen

 

Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt und ohne Abzug zu zahlen.

 

§ 7 Haftung und Versand

 

(1)
Die Agentur haftet dem Auftraggeber für Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vorstehendes gilt nicht bei einem Verstoß der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

 

(2)
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts sind nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und / oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.

 

(3)
Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und / oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei.

 

(4)

Die Agentur ist nicht zur Leistungsfreigabe von nachgeordneten Dienstleistern verpflichtet. Insbesondere bei der Abnahme von Druckleistungen ist der Auftraggeber für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung der Dienstleistung selber verantwortlich. Die Freigabe sollte schriftlich erfolgen.

 

(5)
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von der Agentur erfolgt.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

(1)
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg. Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien Hamburg. Der Gerichtsstand ist auch dann Hamburg, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/ oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/ oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

(2)
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

 

(3)
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Vertragspartnern deutsches Recht anwendbar.

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